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Freitag, 13. September 2019

Adoptionsrecht für Ausländer in Russland - Rechtsprechungsübersicht des Bundesgerichtes Russlands 2018


Das russische Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechungsübersicht vom 29.05.2019 zur Fragen der Anwendung des Adoptionsrechts für ausländische Adoptiveltern Stellung genommen.

Insbesondere wurden folgende Themen behandelt
  • Anhörung der Kinder über ihre Adoption von ausländischen Personen
  • Klärung der Fragen über die Unmöglichkeit der Adoption in Russland
  • Regelung und Gründe von Adoption der Geschwister in den verschiedenen Familien
  • Klärung der Fragen über die Gründe zur Adaption der russischen Kinder von ausländischen Personen
  • Prüfung der Anforderungen, die ausländische Adoptionswilligen erfüllen müssen, um ein Kind aus Russland zu adoptieren
  • ..............


Freitag, 20. Januar 2017

Es gibt in Russland eine Online-Datenbank, wo die Kinder zur Adoption angeboten werden. Darf ich aus dieser Datenbank ein Kind aussuchen und einen Antrag zur Adoption dieses Kindes stellen?



Ja, es gibt eine Datenbank in Russland für die Kinder, die ohne Obhut geblieben sind. Diese staatliche Datenbank ist online unter www.usinovite.ru
Diese Datenbank ist für inländische Adoptionsbewerber gedacht. Ein Ausländer darf kein Kind aus dieser Datenbank aussuchen und einen Antrag auf Adoption dieses Kindes stellen. Da diese Datenbank für jedermann zugänglich ist, dürfen die ausländischen Adoptinswilligen selbstverständlich die Kinder ansehen.   

Mittwoch, 28. September 2016

Ist die Beauftragung eines russischen Anwaltes bei der Adoption in Russland notwendig?

Jeder, auch ein Ausländer ist in Russland berechtigt einen Anwalt zum Schutz seiner Rechte zu beauftragen. Somit steht jedem ausländischen Adoptionswilligen dieses Recht zu.

Dies gilt auch für die Adoptionswilligen aus Deutschland.  

Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass sich die ausländischen Adoptionswilligen – mit oder ohne Adoptionsvermittlungsstelle – von einem Anwalt vertreten lassen dürfen. Ohnehin ist die Adoptionsvermittlungsstelle in Deutschland nicht berechtigt eine Rechtsberatung auf dem Gebiet des russischen Adoptionsrechtes zu erbringen.

Dienstag, 27. September 2016

Kind in Russland adoptieren - Frage und Antwort

Darf mir eine ausländische Adoptionsvermittlungsstelle z.B. aus Deutschland ein Kind aus Russland zur Adoption vorschlagen?
Nein. Eine ausländische Adoptionsvermittlungsstelle, die in Russland akkreditiert ist, darf selbst keine Kinder zur Adoption vorschlagen. Es ist verboten und auch rechtlich nicht möglich. Der Vorschlag geht von der russischen Behörde aus. Die Adoptionsvermittlungsstelle kuriert hier nur als Bote. Sie darf diesen Vorschlag auf Adoption eines bestimmten Kindes, der von der Behörde ausgeht und nur auf einen bestimmten Antragsteller gerichtet ist, ausschließlich dem Antragsteller übermittelt, den die Behörde namentliche genannt hat.

www.advokat-dorochov.de

Dienstag, 13. September 2016

Ich bin ein Deutscher und ich will ein Kind in Russland adoptieren. Welche Rechte und Ansprüche habe ich in Russland?

Ein Ausländer hat einen Anspruch auf einen Antrag auf Adoption eines Kindes. Bevor der Antrag bei einer zuständigen Regionalbehörde gestellt und registriert wird, darf ein ausländischer Bewerber keine Auskünfte über die Kinder, die adoptiert werden können, erhalten.  


Sonntag, 28. Juni 2015

Schritte zur Adoption eines Kindes in Russland - Leitfaden


  • Beratung zur adoptionsrechtlichen Fragestellungen
  • Vorbereitung der Unterlagen in deutscher Sprache für Verwaltungsverfahren
  • Übersetzung und Beglaubigung
  • Antragstellung vor Ort in Russland bei einer Adoptionsvermittlungsbehörde. In der Regel sind das Ministerien eines Gebietes Russlands
  • Vorschlag der Behörde. 
Hinweis: Ausländische Adoptivwilligen dürfen nicht selbst ein Kind aus der Datenbank für Adoptivkinder wählen. Das Kind muss von der Behörde den Adoptivwilligen vorgeschlagen werden.
  • Besuch und Kennenlernen des Kindes an seinem Wohnort
  • Vorbereitung der Unterlagen für Gerichtsverfahren
  • Antrag bei dem Landesgericht am Wohnort des Kindes
  • Gerichtsverhandlung
  • Vorbereitung der Unterlagen für Ausreise des Kindes nach Österreich oder in die Schweiz
  • Anmeldung des Kindes bei dem russischen Konsulat am neuen Wohnort des Kindes
  • Berichterstattung an die russische Adoptionsvermittlungsbehörde, jährlich (3 Jahre)
Kosten hier

Artikel zum russischen Adoptionsrecht hier 

Donnerstag, 4. Dezember 2014

Fälschen im Adoptionsverfahren kann teuer werden - Adoption in Russland unter Berücksichtigung deutscher Rechtsprechung – Teil 3

Russland Adoption

2. Die Entscheidung des OLG München 31. Zivilsenat, Beschluss vom 05.12.2011, 31 Wx 83/11
In diesem Fall ist das russische Gericht wieder von einer Inlandsadoption ausgegangen, weil die Antragstellerin den Auslandsbezug verschwiegen hat.

Das deutsche Gericht hat hier die Anerkennung der russischen Adoption aus zwei wesentlichen Mängeln versagt. Zum einen fehlt es an der umfassenden Elterneignungsprüfung einer deutschen Behörde unter Einbeziehung des vorgesehenen Lebensmittelpunktes in Deutschland. Denn eine solche umfassende Prüfung ist zur Erfüllung des Erfordernisses einer Ausrichtung am Kindeswohl unverzichtbar.

Hinweis
Die Elterneignungsprüfung einer zuständigen deutschen Behörde ist eine unerlässliche Voraussetzung für den Adoptionsantrag vor dem russischen Gericht. Da die Antragstellerin die Auslandsadoption verschwiegen hat, wurde diese Anforderung umgegangen.

Zum anderen hat das deutsche Gericht zu Recht festgestellt, dass es nach russischem Recht nur dann die Auslandsadoption möglich ist, wenn sie zuvor für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten (jetzt 12 Monate) in einer entsprechenden Datenbank registriert und die Bemühungen um Vermittlung zu einer Adoption in Russland erfolglos waren.

Hinweis
Die Umgehung dieses zum Wohl des Kindes dienenden Schutzmechanismus stellt ebenfalls einen Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts dar.

Fazit
Es ist stets darauf zu achten, dass die Entscheidung des russischen Gerichtes vom deutschen Gericht überprüft wird. Die gewollten oder ungewollten Verschleierungen bestimmten Tatsachen vor dem Gericht in Russland könnten vom Gericht in Deutschland nicht unentdeckt bleiben.

Zum Schluss ist folgendes anzumerken.
Für eine Anerkennungsfähigkeit der russischen Adoptionsentscheidung in Deutschland ist daher zwingend erforderlich, dass das Gericht sich mit Fragen auseinandergesetzt hat, ob die konkrete Adoption dem Kindeswohl dient, die Elterneignung der Adoptiveltern gegeben ist und eine Eltern-Kind-Beziehung bereits entstanden bzw. ihre Entstehung zu erwarten ist.

Alle drei Elemente werden sowie im deutschen als auch im russischen Adoptionsrecht vorgesehen.

Von dem rechtlichen Ausgangspunkt her scheidet eine Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung auf jeden Fall aus, wenn im ausländischen Adoptionsverfahren eine zureichende Kindeswohlprüfung ersichtlich überhaupt nicht erfolgt ist.
 
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm, Deutschland
http://www.advokat-dorochov.de/kanzlei/adoption-in-russland

Fälschen im Adoptionsverfahren kann teuer werden - Adoption in Russland unter Berücksichtigung deutscher Rechtsprechung – Teil 1

 
Adoption Russland

Eine Adoption In Russland erfolgt ausschließlich auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung und sie als Auslandsadoption erfordert in Deutschland eine gerichtliche Anerkennung. Es kommt auch vor, dass Adoptionsentscheidungen eines russischen Gerichtes in Deutschland nicht anerkannt werden. 

Die Nichtanerkennung einer Auslandsadoption in Deutschland führt unter Umständen zu gravierenden Folgen.

Beispiel:
Ein Ehepaar aus Deutschland will ein Kind in Russland adoptieren. Es beantragt vor einem russischen Gericht eine Adoption. Die Eheleute adoptieren aufgrund der Entscheidung des russischen Gerichtes das Kind, kommen nach Deutschland und beantragen vor einem zuständigen Gericht in Deutschland eine Anerkennung dieser Adoption. Das Gericht lehnt die Anerkennung der Entscheidung des russischen Gerichtes ab.

Fortsetzung folgt

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
www.advokat-dorochov.de

Freitag, 7. November 2014

Müssen die ausländischen Adoptiveltern Russisch können?

Grundsätzlich wird das Gericht - unter anderem - eine Frage an die ausländischen Adoptiveltern stellen, ob sie die russische Sprache kennen und wenn nicht, dann wie sie die sprachliche Barriere in der Integrationszeit des Kindes überwinden werden. Wenn die Eltern kein Russisch können, dann ist eine Darlegung erforderlich, dass die Kommunikation mit dem Kind sichergestellt wird, z.B. das Kind wird unverzüglich (je nach Alter) einen Deutsch-Sprachkurs besuchen oder eine (Integration)Kindergarten bzw. Krippe oder auch durch Einstellung eines russischsprachigen PR-Mädchens….  

Fazit: Die Adoptiveltern müssen für die Adoption des Kindes aus Russland nicht unbedingt die russische Sprache kennen. Jedoch sind entsprechende Darlegungen und Zusicherungen erforderlich, wie sie mit dem Kind erste Zeit kommunizieren werden.

Anfrage senden (kostenlos und unverbindlich)

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm
www.advokat-dorochov.de   

Dienstag, 21. Oktober 2014

Erstberatung ist kostenlos

Erstberatung ist kostenlos  

Mit der kostenlosen Erstberatung verfolge ich ausschließlich den Zweck, den Adoptivwilligen die Klarheit über das russische Adoptionsrecht und Adoption in Russland und somit die Orientierung beim Einstieg in ein entgeltliches Mandat zu verschaffen. 

Aleksej Dorochov
Advokat für russisches Adoptionsrecht

Sonntag, 21. September 2014

Kinder in Russland adoptieren - Datenbanken für die Kinder ohne Vormund, die adoptiert werden dürfen

In Russland gibt es Bundes – und Landesregister für die Kinder ohne Vormund, die adoptiert werden dürfen. Kurze Informationen über diese Kinder mit Fotos sind auf der Internetseite des Bildungs – und Wissenschaftsministeriums Russlands veröffentlicht.


Aleksej Dorochov
Advokat für russisches Adoptionsrecht
www.advokat-dorochov.de
Anfrage senden (kostenlos und unverbindlich)

Freitag, 19. September 2014

Adoption in Russland : Adoption in Russland - Alles aus einer Hand

Adoption in Russland : Adoption in Russland - Alles aus einer Hand: Rechtsberatung im russischen Adoptionsrecht: Ich berate meine Mandanten individuell unabhängig von ihrem Wohnort. Auf Wunsch der Mandan...

Adoption in Russland - Alles aus einer Hand



Rechtsberatung im russischen Adoptionsrecht: Ich berate meine Mandanten individuell unabhängig von ihrem Wohnort. Auf Wunsch der Mandanten erstatte ich Hausbesuche in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz (gegen Reisekostenvorschuss).

Anwaltliche Vertretung vor russischen Behörden und Gerichten: Ich vertrete meine Mandanten direkt im ganzen Verwaltungs – und Gerichtsverfahren vor Ort in Russland.

Übersetzung: Ich dolmetsche meine Mandanten ohne zusätzliche Kosten vor russischen Behörden, Gerichten und auch beim Kontakt mit dem Kind.

Organisation und Begleitung: Den Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es sehr wichtig die ganze Zeit in Russland eine Vertrauensperson zur Verfügung zu haben. Ich begleite meine Mandanten nach Russland und erledige alle Organisationsfragen. Anschließend begleite ich die Mandanten zusammen mit dem Kind zurück nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz.

Anmeldung des Kindes im Russischen Konsulat: Das adoptierte Kind ist in einem zuständigen Russischen Konsulat in Deutschland, Österreich oder der Schweiz anzumelden. Gerne melde ich das Kind im Russischen Konsulat ohne zusätzlichen Kosten ein.

Fragen der Staatsangehörigkeit: Anschließend berate ich meine Mandanten in Fragen der Staatsangehörigkeit des adoptierten Kindes und stelle alle erforderlichen Anträge bei dem Russischen Konsulat.

Anfrage senden (kostenlos und unverbindlich)

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz Neu-Ulm, Deutschland
www.advokat-dorochov.de

Adoption in Russland - Das sollen die Mandanten unbedingt wissen!

In Russland gibt es keine allgemeine Zentralstelle für Adoptionsverfahren. Der Mandant ist berechtigt sich an jede Adoptionsbehörde jedes Bundeslandes Russlands (85 Subjekte der Russischen Föderation) zu wenden und eine Adoption zu beantragen.

Das Verwaltungs – und Gerichtsverfahren wird am Wohnort des Kindes geführt (sei es ein Heim für die Weisenkinder oder auch ein Krankenhaus), d.h. wenn Wohnort des Kindes die Stadt Nowosibirsk ist, dann müssen wir zum Landgericht nach Nowosibirsk, das für Auslandsadoption zuständig ist, direkt dahin. In Russland gibt es heute mehr als 80 Landgerichte. Die Bundesbehörde, das russische Ministerium für Bildung und Wissenschaft ist eine Verwaltungs-Aufsichtsbehörde und sie führt auch die Bundesdatenbank für die Kinder, die adoptiert werden können.

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz Neu-Ulm, Deutschland
www.advokat-dorochov.de

Adoption in Russland



Als selbstständiger russischer Advokat (ausländischer Rechtsanwalt) mit Kanzleisitz in Deutschend spezialisiere ich mich auf russisches Adoptionsrecht.

Individualität: Ich biete meinen Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Individualität an. Die Mandanten werden nur von mir persönlich im ganzen Mandatsverhältnis betreut.


Berechtigung: Als russischer Advokat bin ich vom Gesetzes wegen befugt meine Mandanten in Deutschland im russischen Adoptionsrecht zu beraten und auf dem ganzen Gebiet Russlands vor russischen Behörden und Gerichten ihre Interessen im Adoptionsverfahren zu vertreten.

Wichtiger Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die anwaltliche Tätigkeit des russischen Advokaten in Deutschland von den staatlichen oder staatlich anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen, die keine Rechtsdienstleistung auf dem Gebiet des russischen Adoptionsrechtes erbringen dürfen, zu unterscheiden ist.

Meine anwaltliche Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet bezieht sich auf die Erbringung der Rechtsdienstleistung und nicht auf die Vermittlung. Der russische Advokat mit Kanzleisitz in Deutschland ist berechtigt die Mandanten in Deutschland im russischen Recht zu beraten und sie vor den russischen Behörden und Gerichten zu vertreten.

Sicherheit für die Mandanten: Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer München unterstehe ich dem Berufsrecht der deutschen Rechtsanwälte und meine anwaltliche Tätigkeit ist für meine Mandanten berufshaftpflichtversichert.

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz Neu-Ulm, Deutschland