Grundsätzlich wird das Gericht - unter anderem - eine Frage an die ausländischen Adoptiveltern stellen, ob sie die russische Sprache kennen und wenn nicht, dann wie sie die sprachliche Barriere in der Integrationszeit des Kindes überwinden werden. Wenn die Eltern kein Russisch können, dann ist eine Darlegung erforderlich, dass die Kommunikation mit dem Kind sichergestellt wird, z.B. das Kind wird unverzüglich (je nach Alter) einen Deutsch-Sprachkurs besuchen oder eine (Integration)Kindergarten bzw. Krippe oder auch durch Einstellung eines russischsprachigen PR-Mädchens…. Fazit: Die Adoptiveltern müssen für die Adoption des Kindes aus Russland nicht unbedingt die russische Sprache kennen. Jedoch sind entsprechende Darlegungen und Zusicherungen erforderlich, wie sie mit dem Kind erste Zeit kommunizieren werden. Anfrage senden (kostenlos und unverbindlich) Aleksej Dorochov Russischer Advokat Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm www.advokat-dorochov.de
Adoption in Russland Als selbstständiger russischer Advokat (ausländischer Rechtsanwalt) mit Kanzleisitz in Deutschend spezialisiere ich mich auf russisches Adoptionsrecht. Individualität und Mobilität: Auf diesem Rechtsgebiet biete ich meinen Mandanten Individualität und Mobilität an. Ich vertrete persönlich die Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ein Kind in Russland adoptieren wollen (Auslandsadoption).
Freitag, 7. November 2014
Müssen die ausländischen Adoptiveltern Russisch können?
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