Die (zukünftigen) Adoptiveltern müssen dem russischen Gericht ein medizinisches Gutachten vorlegen, dass sie gesundheitlich für eine Adoption geeignet sind. In der (neuen) Verordnung des russischen Gesundheitsministeriums vom 18.06.2014 werden Voraussetzungen für dieses Gutachten geregelt und die Aufzählung der Krankheiten, bei denen die Adoption eines Kindes nicht möglich ist, wird in der russischen Bundesregierungsverordnung vom 14.02.2013 geregelt.
Ob ein Gutachten aus Deutschland (ausländisches Gutachten) vor russischem Gericht gültig ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Die russische Rechtsprechung lässt ein medizinisches Gutachten aus dem Ausland zu, wenn es ordnungsgemäß beglaubigt (legalisiert) ist und es inhaltlich dem Russischen entspricht.
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