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Donnerstag, 29. September 2016

Adoption der Kinder in Russland - Frage & Antwort

Ist es möglich, dass die russischen Behörden den ausländischen Adoptionsvermittlungsstellen die Kinder zur Adoption vorschlagen, damit sie bestimmte Adoptivwilligen z.B. in Deutschland für diese Kinder suchen?
Nein. Es ist streng verboten. Die russischen Behörden dürfen keine Vorschläge, die nicht auf einen konkreten registrierten Antragsteller gerichtet sind, den ausländischen Adoptionsvermittlungsstellen übermitteln. Die Entscheidung, ob ein Kind zur Adoption vorgeschlagen wird, liegt bei der russischen Behörde und nicht bei der ausländischen Adoptionsvermittlungsstelle.


Mittwoch, 28. September 2016

Ist die Beauftragung eines russischen Anwaltes bei der Adoption in Russland notwendig?

Jeder, auch ein Ausländer ist in Russland berechtigt einen Anwalt zum Schutz seiner Rechte zu beauftragen. Somit steht jedem ausländischen Adoptionswilligen dieses Recht zu.

Dies gilt auch für die Adoptionswilligen aus Deutschland.  

Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass sich die ausländischen Adoptionswilligen – mit oder ohne Adoptionsvermittlungsstelle – von einem Anwalt vertreten lassen dürfen. Ohnehin ist die Adoptionsvermittlungsstelle in Deutschland nicht berechtigt eine Rechtsberatung auf dem Gebiet des russischen Adoptionsrechtes zu erbringen.

Sonntag, 28. Juni 2015

Schritte zur Adoption eines Kindes in Russland - Leitfaden


  • Beratung zur adoptionsrechtlichen Fragestellungen
  • Vorbereitung der Unterlagen in deutscher Sprache für Verwaltungsverfahren
  • Übersetzung und Beglaubigung
  • Antragstellung vor Ort in Russland bei einer Adoptionsvermittlungsbehörde. In der Regel sind das Ministerien eines Gebietes Russlands
  • Vorschlag der Behörde. 
Hinweis: Ausländische Adoptivwilligen dürfen nicht selbst ein Kind aus der Datenbank für Adoptivkinder wählen. Das Kind muss von der Behörde den Adoptivwilligen vorgeschlagen werden.
  • Besuch und Kennenlernen des Kindes an seinem Wohnort
  • Vorbereitung der Unterlagen für Gerichtsverfahren
  • Antrag bei dem Landesgericht am Wohnort des Kindes
  • Gerichtsverhandlung
  • Vorbereitung der Unterlagen für Ausreise des Kindes nach Österreich oder in die Schweiz
  • Anmeldung des Kindes bei dem russischen Konsulat am neuen Wohnort des Kindes
  • Berichterstattung an die russische Adoptionsvermittlungsbehörde, jährlich (3 Jahre)
Kosten hier

Artikel zum russischen Adoptionsrecht hier