Ist es möglich, dass
die russischen Behörden den ausländischen Adoptionsvermittlungsstellen die
Kinder zur Adoption vorschlagen, damit sie bestimmte Adoptivwilligen z.B. in
Deutschland für diese Kinder suchen?
Nein. Es ist streng verboten. Die russischen Behörden dürfen
keine Vorschläge, die nicht auf einen konkreten registrierten Antragsteller
gerichtet sind, den ausländischen Adoptionsvermittlungsstellen übermitteln. Die
Entscheidung, ob ein Kind zur Adoption vorgeschlagen wird, liegt bei der
russischen Behörde und nicht bei der ausländischen Adoptionsvermittlungsstelle.
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