Nein. Ein Ausländer darf kein Kind, das grundsätzlich
adoptiert werden kann, selbst aussuchen. Der ausländische Antragsteller darf ein
Kind adoptieren, das nur und ausschließlich von der zuständigen russischen Behörde
vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag wird von der Behörde ausschließlich auf
diesen Antragsteller gerichtet und darf anderem Antragsteller nicht angeboten
werden.
Ein deutscher Adoptionswillige darf auch keinen Antrag auf
Adoption eines bestimmten Kindes stellen. Es ist schlicht und ergreifend nicht
möglich. Zum einen darf ein ausländischer Adoptionswillige nicht wissen, ob ein
bestimmtes Kind von Ausländer adoptiert werden darf. Diese Informationen sind
vertraulich. Vor der Registrierung des Antrages bei der Regionalbehörde in
Russland hat der ausländische Adoptionswillige keine Informationsrechte, auch
nicht pauschale. Er darf nichts von der Behörde erfahren.
Zum anderen liegt die Entscheidung darüber, ob ein
bestimmtes Kind einem bestimmten ausländischen Antragsteller vorgeschlagen
wird, in einem freien Ermessen der Behörde. Ob der Antragsteller einen Anspruch
auf eine ermessensfreie Entscheidung hat, ist fraglich.
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