Freitag, 16. September 2016

Darf ich mir selbst ein Kind in Russland z.B. aus einem Waisenheim zur Adoption aussuchen und einen Antrag auf Adoption dieses Kindes stellen?

Nein. Ein Ausländer darf kein Kind, das grundsätzlich adoptiert werden kann, selbst aussuchen. Der ausländische Antragsteller darf ein Kind adoptieren, das nur und ausschließlich von der zuständigen russischen Behörde vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag wird von der Behörde ausschließlich auf diesen Antragsteller gerichtet und darf anderem Antragsteller nicht angeboten werden.
Ein deutscher Adoptionswillige darf auch keinen Antrag auf Adoption eines bestimmten Kindes stellen. Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Zum einen darf ein ausländischer Adoptionswillige nicht wissen, ob ein bestimmtes Kind von Ausländer adoptiert werden darf. Diese Informationen sind vertraulich. Vor der Registrierung des Antrages bei der Regionalbehörde in Russland hat der ausländische Adoptionswillige keine Informationsrechte, auch nicht pauschale. Er darf nichts von der Behörde erfahren.
Zum anderen liegt die Entscheidung darüber, ob ein bestimmtes Kind einem bestimmten ausländischen Antragsteller vorgeschlagen wird, in einem freien Ermessen der Behörde. Ob der Antragsteller einen Anspruch auf eine ermessensfreie Entscheidung hat, ist fraglich.


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