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Donnerstag, 29. September 2016

Adoption der Kinder in Russland - Frage & Antwort

Ist es möglich, dass die russischen Behörden den ausländischen Adoptionsvermittlungsstellen die Kinder zur Adoption vorschlagen, damit sie bestimmte Adoptivwilligen z.B. in Deutschland für diese Kinder suchen?
Nein. Es ist streng verboten. Die russischen Behörden dürfen keine Vorschläge, die nicht auf einen konkreten registrierten Antragsteller gerichtet sind, den ausländischen Adoptionsvermittlungsstellen übermitteln. Die Entscheidung, ob ein Kind zur Adoption vorgeschlagen wird, liegt bei der russischen Behörde und nicht bei der ausländischen Adoptionsvermittlungsstelle.


Dienstag, 27. September 2016

Kind in Russland adoptieren - Frage und Antwort

Darf mir eine ausländische Adoptionsvermittlungsstelle z.B. aus Deutschland ein Kind aus Russland zur Adoption vorschlagen?
Nein. Eine ausländische Adoptionsvermittlungsstelle, die in Russland akkreditiert ist, darf selbst keine Kinder zur Adoption vorschlagen. Es ist verboten und auch rechtlich nicht möglich. Der Vorschlag geht von der russischen Behörde aus. Die Adoptionsvermittlungsstelle kuriert hier nur als Bote. Sie darf diesen Vorschlag auf Adoption eines bestimmten Kindes, der von der Behörde ausgeht und nur auf einen bestimmten Antragsteller gerichtet ist, ausschließlich dem Antragsteller übermittelt, den die Behörde namentliche genannt hat.

www.advokat-dorochov.de

Freitag, 16. September 2016

Darf ich mir selbst ein Kind in Russland z.B. aus einem Waisenheim zur Adoption aussuchen und einen Antrag auf Adoption dieses Kindes stellen?

Nein. Ein Ausländer darf kein Kind, das grundsätzlich adoptiert werden kann, selbst aussuchen. Der ausländische Antragsteller darf ein Kind adoptieren, das nur und ausschließlich von der zuständigen russischen Behörde vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag wird von der Behörde ausschließlich auf diesen Antragsteller gerichtet und darf anderem Antragsteller nicht angeboten werden.
Ein deutscher Adoptionswillige darf auch keinen Antrag auf Adoption eines bestimmten Kindes stellen. Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Zum einen darf ein ausländischer Adoptionswillige nicht wissen, ob ein bestimmtes Kind von Ausländer adoptiert werden darf. Diese Informationen sind vertraulich. Vor der Registrierung des Antrages bei der Regionalbehörde in Russland hat der ausländische Adoptionswillige keine Informationsrechte, auch nicht pauschale. Er darf nichts von der Behörde erfahren.
Zum anderen liegt die Entscheidung darüber, ob ein bestimmtes Kind einem bestimmten ausländischen Antragsteller vorgeschlagen wird, in einem freien Ermessen der Behörde. Ob der Antragsteller einen Anspruch auf eine ermessensfreie Entscheidung hat, ist fraglich.


Sonntag, 28. Juni 2015

Schritte zur Adoption eines Kindes in Russland - Leitfaden


  • Beratung zur adoptionsrechtlichen Fragestellungen
  • Vorbereitung der Unterlagen in deutscher Sprache für Verwaltungsverfahren
  • Übersetzung und Beglaubigung
  • Antragstellung vor Ort in Russland bei einer Adoptionsvermittlungsbehörde. In der Regel sind das Ministerien eines Gebietes Russlands
  • Vorschlag der Behörde. 
Hinweis: Ausländische Adoptivwilligen dürfen nicht selbst ein Kind aus der Datenbank für Adoptivkinder wählen. Das Kind muss von der Behörde den Adoptivwilligen vorgeschlagen werden.
  • Besuch und Kennenlernen des Kindes an seinem Wohnort
  • Vorbereitung der Unterlagen für Gerichtsverfahren
  • Antrag bei dem Landesgericht am Wohnort des Kindes
  • Gerichtsverhandlung
  • Vorbereitung der Unterlagen für Ausreise des Kindes nach Österreich oder in die Schweiz
  • Anmeldung des Kindes bei dem russischen Konsulat am neuen Wohnort des Kindes
  • Berichterstattung an die russische Adoptionsvermittlungsbehörde, jährlich (3 Jahre)
Kosten hier

Artikel zum russischen Adoptionsrecht hier