- Beratung
zur adoptionsrechtlichen Fragestellungen
- Vorbereitung
der Unterlagen in deutscher Sprache für Verwaltungsverfahren
- Übersetzung
und Beglaubigung
- Antragstellung
vor Ort in Russland bei einer Adoptionsvermittlungsbehörde. In der Regel
sind das Ministerien eines Gebietes Russlands
- Vorschlag
der Behörde.
Hinweis: Ausländische
Adoptivwilligen dürfen nicht selbst ein Kind aus der Datenbank für
Adoptivkinder wählen. Das Kind muss von der Behörde den Adoptivwilligen
vorgeschlagen werden.
- Besuch
und Kennenlernen des Kindes an seinem Wohnort
- Vorbereitung
der Unterlagen für Gerichtsverfahren
- Antrag
bei dem Landesgericht am Wohnort des Kindes
- Gerichtsverhandlung
- Vorbereitung
der Unterlagen für Ausreise des Kindes nach Österreich oder in die Schweiz
- Anmeldung
des Kindes bei dem russischen Konsulat am neuen Wohnort des Kindes
- Berichterstattung
an die russische Adoptionsvermittlungsbehörde, jährlich (3 Jahre)
Kosten hier
Artikel zum russischen Adoptionsrecht hier
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