Eine Adoption In Russland erfolgt ausschließlich auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung und sie als Auslandsadoption erfordert in Deutschland eine gerichtliche Anerkennung. Es kommt auch vor, dass Adoptionsentscheidungen eines russischen Gerichtes in Deutschland nicht anerkannt werden.
Die Nichtanerkennung einer Auslandsadoption in Deutschland führt unter Umständen zu gravierenden Folgen.
Beispiel:
Ein Ehepaar aus Deutschland will ein Kind in Russland adoptieren. Es beantragt vor einem russischen Gericht eine Adoption. Die Eheleute adoptieren aufgrund der Entscheidung des russischen Gerichtes das Kind, kommen nach Deutschland und beantragen vor einem zuständigen Gericht in Deutschland eine Anerkennung dieser Adoption. Das Gericht lehnt die Anerkennung der Entscheidung des russischen Gerichtes ab.
Fortsetzung folgt
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
www.advokat-dorochov.de
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