Freitag, 13. September 2019

Adoptionsrecht für Ausländer in Russland - Rechtsprechungsübersicht des Bundesgerichtes Russlands 2018


Das russische Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechungsübersicht vom 29.05.2019 zur Fragen der Anwendung des Adoptionsrechts für ausländische Adoptiveltern Stellung genommen.

Insbesondere wurden folgende Themen behandelt
  • Anhörung der Kinder über ihre Adoption von ausländischen Personen
  • Klärung der Fragen über die Unmöglichkeit der Adoption in Russland
  • Regelung und Gründe von Adoption der Geschwister in den verschiedenen Familien
  • Klärung der Fragen über die Gründe zur Adaption der russischen Kinder von ausländischen Personen
  • Prüfung der Anforderungen, die ausländische Adoptionswilligen erfüllen müssen, um ein Kind aus Russland zu adoptieren
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Freitag, 20. Januar 2017

Es gibt in Russland eine Online-Datenbank, wo die Kinder zur Adoption angeboten werden. Darf ich aus dieser Datenbank ein Kind aussuchen und einen Antrag zur Adoption dieses Kindes stellen?



Ja, es gibt eine Datenbank in Russland für die Kinder, die ohne Obhut geblieben sind. Diese staatliche Datenbank ist online unter www.usinovite.ru
Diese Datenbank ist für inländische Adoptionsbewerber gedacht. Ein Ausländer darf kein Kind aus dieser Datenbank aussuchen und einen Antrag auf Adoption dieses Kindes stellen. Da diese Datenbank für jedermann zugänglich ist, dürfen die ausländischen Adoptinswilligen selbstverständlich die Kinder ansehen.   

Donnerstag, 29. September 2016

Adoption der Kinder in Russland - Frage & Antwort

Ist es möglich, dass die russischen Behörden den ausländischen Adoptionsvermittlungsstellen die Kinder zur Adoption vorschlagen, damit sie bestimmte Adoptivwilligen z.B. in Deutschland für diese Kinder suchen?
Nein. Es ist streng verboten. Die russischen Behörden dürfen keine Vorschläge, die nicht auf einen konkreten registrierten Antragsteller gerichtet sind, den ausländischen Adoptionsvermittlungsstellen übermitteln. Die Entscheidung, ob ein Kind zur Adoption vorgeschlagen wird, liegt bei der russischen Behörde und nicht bei der ausländischen Adoptionsvermittlungsstelle.


Mittwoch, 28. September 2016

Ist die Beauftragung eines russischen Anwaltes bei der Adoption in Russland notwendig?

Jeder, auch ein Ausländer ist in Russland berechtigt einen Anwalt zum Schutz seiner Rechte zu beauftragen. Somit steht jedem ausländischen Adoptionswilligen dieses Recht zu.

Dies gilt auch für die Adoptionswilligen aus Deutschland.  

Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass sich die ausländischen Adoptionswilligen – mit oder ohne Adoptionsvermittlungsstelle – von einem Anwalt vertreten lassen dürfen. Ohnehin ist die Adoptionsvermittlungsstelle in Deutschland nicht berechtigt eine Rechtsberatung auf dem Gebiet des russischen Adoptionsrechtes zu erbringen.

Was bedeutet die anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle?

Vor allem bedeutet dies, dass die Adoptionswilligen aus Deutschland für eine Adoption des Kindes in Russland nur über diese Stelle einen Antrag stellen dürfen. 


Die Adoptionswilligen aus Österreich, der Schweiz und Lichtenstein müssen die Anträge mit Unterlagen bei der Adoptionsvermittlungsbehörde persönlich einreichen. 


Dienstag, 27. September 2016

Kind in Russland adoptieren - Frage und Antwort

Darf mir eine ausländische Adoptionsvermittlungsstelle z.B. aus Deutschland ein Kind aus Russland zur Adoption vorschlagen?
Nein. Eine ausländische Adoptionsvermittlungsstelle, die in Russland akkreditiert ist, darf selbst keine Kinder zur Adoption vorschlagen. Es ist verboten und auch rechtlich nicht möglich. Der Vorschlag geht von der russischen Behörde aus. Die Adoptionsvermittlungsstelle kuriert hier nur als Bote. Sie darf diesen Vorschlag auf Adoption eines bestimmten Kindes, der von der Behörde ausgeht und nur auf einen bestimmten Antragsteller gerichtet ist, ausschließlich dem Antragsteller übermittelt, den die Behörde namentliche genannt hat.

www.advokat-dorochov.de

Freitag, 16. September 2016

Darf ich mir selbst ein Kind in Russland z.B. aus einem Waisenheim zur Adoption aussuchen und einen Antrag auf Adoption dieses Kindes stellen?

Nein. Ein Ausländer darf kein Kind, das grundsätzlich adoptiert werden kann, selbst aussuchen. Der ausländische Antragsteller darf ein Kind adoptieren, das nur und ausschließlich von der zuständigen russischen Behörde vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag wird von der Behörde ausschließlich auf diesen Antragsteller gerichtet und darf anderem Antragsteller nicht angeboten werden.
Ein deutscher Adoptionswillige darf auch keinen Antrag auf Adoption eines bestimmten Kindes stellen. Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Zum einen darf ein ausländischer Adoptionswillige nicht wissen, ob ein bestimmtes Kind von Ausländer adoptiert werden darf. Diese Informationen sind vertraulich. Vor der Registrierung des Antrages bei der Regionalbehörde in Russland hat der ausländische Adoptionswillige keine Informationsrechte, auch nicht pauschale. Er darf nichts von der Behörde erfahren.
Zum anderen liegt die Entscheidung darüber, ob ein bestimmtes Kind einem bestimmten ausländischen Antragsteller vorgeschlagen wird, in einem freien Ermessen der Behörde. Ob der Antragsteller einen Anspruch auf eine ermessensfreie Entscheidung hat, ist fraglich.