Freitag, 19. September 2014

Adoption in Russland - Das sollen die Mandanten unbedingt wissen!

In Russland gibt es keine allgemeine Zentralstelle für Adoptionsverfahren. Der Mandant ist berechtigt sich an jede Adoptionsbehörde jedes Bundeslandes Russlands (85 Subjekte der Russischen Föderation) zu wenden und eine Adoption zu beantragen.

Das Verwaltungs – und Gerichtsverfahren wird am Wohnort des Kindes geführt (sei es ein Heim für die Weisenkinder oder auch ein Krankenhaus), d.h. wenn Wohnort des Kindes die Stadt Nowosibirsk ist, dann müssen wir zum Landgericht nach Nowosibirsk, das für Auslandsadoption zuständig ist, direkt dahin. In Russland gibt es heute mehr als 80 Landgerichte. Die Bundesbehörde, das russische Ministerium für Bildung und Wissenschaft ist eine Verwaltungs-Aufsichtsbehörde und sie führt auch die Bundesdatenbank für die Kinder, die adoptiert werden können.

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz Neu-Ulm, Deutschland
www.advokat-dorochov.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen